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La Strada — Kassels vielseitige Hotelwelt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der La Strada Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel (nachfolgend „Hotel“).

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung, Nichtinanspruchnahme)

1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

3. Tritt der Kunde nach Ablauf einer vereinbarten Rücktrittsfrist bzw. ohne Rücktrittsrecht zurück oder nimmt er die Leistungen nicht in Anspruch, so berechnet das Hotel für Übernachtung mit oder ohne Frühstück 90 % des vertraglich vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Hotel hat sich die ersparten Aufwendungen sowie anderweitige Belegungen anrechnen zu lassen.

§ 5 Rücktritt des Hotels

1. Ist ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, so ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

2. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet wird, höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den Zeitpunkt hinaus für die Nutzung des Zimmers den vollen Übernachtungspreis (Listenpreis) in Rechnung stellen.

§ 7 Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haftet das Hotel nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert in dem Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, hiervon Gebrauch zu machen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand — auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten — ist im kaufmännischen Verkehr Kassel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.